BRSG – Betriebsrentensicherungsgesetz. Dieses Wortungetüm sollte Arbeitgebern geläufig sein. Theoretisch sollten sie auch über Anpassungen Bescheid wissen. Aber: die Realität sieht anders aus. Daher sind nun Sie und die Online-Beratung gefragt.

Pünktlich zum Jahresbeginn traten die Änderungen im BRSG in Kraft. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen ihre Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge überprüfen. Versäumen sie das, drohen teure Strafen oder hohe Nachforderungen seitens der Arbeitnehmer.

Da solche Gesetzesnovellen im Tagesgeschäft jedoch untergehen können, sind nun Sie als Beraterin oder Berater gefragt. Die BRSG-Novelle ist die ideale Gelegenheit, um den Kontakt zu ihren Bestandskunden zu pflegen und sich als gewissenhafte Expertin beziehungsweise gewissenhafter Experte zu positionieren. Zeigen Sie Ihren Gewerbekunden im Online-Gespräch, worauf sie ab sofort bei der bAV achten müssen. Festigen Sie außerdem Ihren Status als wertvoller Ansprechpartner in allen Fragen rund um gewerbliche Absicherung.

Vor der Online-Beratung steht die Selektion

Filtern Sie im ersten Schritt die bAV-Kunden aus Ihrem Bestand heraus. Übrigens müssen Sie sich bei der Selektion nicht ausschließlich auf Unternehmen konzentrieren. Auch Arbeitnehmer, deren Verträge Sie betreuen, sind geeignete Ansprechpartner. Denn für sie ist die Gesetzesnovelle ebenso wichtig wie für Arbeitgeber. Daher können sie als Türöffner zu den Verantwortlichen in der Entscheider-Ebene dienen.

Online-Beratung - Bestandskunden

Sobald die Selektion steht, ist etwas Fleißarbeit gefragt. Greifen Sie zum Telefon und kontaktieren Sie Ihre Kunden. Reißen Sie dabei nur kurz an, worum es geht. Schließlich wollen Sie den Kern der Sache im Online-Gespräch klären. Aus diesem Grund nehmen Sie alle Kunden, die Sie an die Strippe bekommen, selbstverständlich mit online. Auf diesem Weg lassen sich die neuen Regelungen am besten erklären. Zudem ist die Online-Beratung wesentlich anschaulicher als das bloße Telefongespräch.

BRSG-Änderungen? – Sorgen Sie für den Aha-Effekt!

Wurde der Pflichtzuschuss zur bAV bereits eingerichtet? Besteht eine Klarstellungsvereinbarung mit den Arbeitnehmern? Sind Begriffe wie Nachschusspflicht geläufig? – Diese und viele weitere Fragen sollten im Online-Gespräch auf der Agenda stehen. Garantiert setzt bei einigen Gesprächspartnern spätestens hier der Aha-Effekt ein. Grundsätzlich herrscht meist ein guter Überblick über das große Ganze. Geht es jedoch ins Detail, wird es auch für die Profis in den Firmen gelegentlich knifflig.

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Umso besser also, dass Sie zuverlässig zur Stelle sind, wenn wichtige Gesetzesanpassungen in Kraft treten. Auf diese Weise haben Ihre Geschäftskunden eine Sorge weniger. Darüber hinaus vermitteln Sie das gute Gefühl, in wichtigen Fragen stets kompetent an ihrer Seite zu stehen.

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„Online-Beratung nutze ich bereits seit 2004 und habe damit bis zu 20 Mio Darlehenssumme pro Jahr vermittelt. Und das als Einzelkämpfer und ohne meine Kunden überhaupt zu sehen.  Schauen Sie es sich an … es funktioniert!“

Jan Helmut Hönle
Geschäftsführer der HÖNLE.training GmbH
Deutsche Akademie für Video- und Online-Beratung